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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1KOMMA8

Fotografie Kathrin Reisenberger

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Geltungsbereich


  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle bei der Auftragnehmerin erteilten Aufträge und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass die Auftragnehmerin diesen schriftlich zugestimmt hat.
  3. Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von der Auftragnehmerin hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Speichermedium, Fachabzüge usw.).


Vertragsabschluss


  1. Der Vertragsabschluss zwischen den Parteien kommt nach der folgenden Maßgabe zustande: Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Produktion von Fotos durch die Auftragnehmerin telefonisch, per E-Mail oder durch das Kontaktformular der Homepage anzufragen. Mit einer Anfrage gibt der Auftraggeber noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab.
  2. Auf Anfrage des Auftraggebers gibt die Auftragnehmerin telefonisch oder per E-Mail ein Angebot ab. Dieses Angebot ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots durch die Auftragnehmerin hat das Angebot eine Gültigkeit von 10 Tagen.
  3. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit das Angebot innerhalb der o.g. Frist anzunehmen. Die Annahme erfolgt telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular der Homepage.


Pflichten des Auftraggebers


  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmerin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Anfahrtsbeschreibung, zusätzliche Wünsche, etc.).
  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass an dem gewünschten Standort ein fotografieren gestattet ist.
  3. Die Produktion der Fotos ist stets in dem künstlerischen Gestaltungsbereich der Auftragnehmerin. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der künstlerischen Interpretation auf Verwendung der Stilmittel, optischen und/oder technischen Mittel der Auftragnehmerin sind daher ausgeschlossen.
  4. Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände welche die Auftragnehmerin nicht vertreten kann, beispielsweise Witterungsverhältnisse, Präsenz von Requisiten, etc., sowie höhere Gewalt. 


Urheberrecht


  1. Das Urheberrecht der Fotos liegt immer bei der Auftragnehmerin.
  2. Die von der Auftragnehmerin hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt die Auftragnehmerin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Foto zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
  6. Bei der Verwendung der Fotos in Online- und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Auftragnehmerin, als Urheber des Bildes zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Auftragnehmerin zum Schadensersatz.
  7. Die Roh-Daten verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) oder generell aller Bilder an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. 


Vergütung, Eigentumsvorbehalt


  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Soweit die Auftragnehmerin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Auftragnehmerin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  3. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
  4. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig.
  5. Fällige Rechnungen sind binnen 14 Tagen und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Auftragnehmerin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  6. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum und in den Händen der Auftragnehmerin. 


Lieferung


  1. Nach der Produktion stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber eine Online-Galerie zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Fotos zur Bearbeitung auswählen kann.
  2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die ausgewählten Fotos durch die Auftragnehmerin vollständig bearbeitet. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Fotos an den Auftraggeber zu senden.
  3. Storniert der Auftraggeber den Auftrag, steht der Auftragnehmerin ein Ausfallhonorar zu. 


Datenschutz


  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.


Bildbearbeitung


  1. Der Auftraggeber kennt den bildgestalterischen Stil der Auftragnehmerin und ist sich bewusst, dass seine Fotos in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
  2. Die nachträgliche Bearbeitung von Fotos der Auftragnehmerin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Fotos der Auftragnehmerin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Auftragnehmerin als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.


Lieferzeiten und Reklamation


  1. Die Auftragnehmerin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 6-8 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. 
  2. Sämtliche Arbeiten werden von der Auftragnehmerin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
  3. Sollten digital erworbene Fotos in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt die Auftragnehmerin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Auftragnehmerin erworben werden.


Schlussbestimmungen


  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Laichingen.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.


Salvatorische Klausel


  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt. 


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